Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung für sich selbst verantwortlich und parkt sein Freiheitsmobil auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht. Eine Übernachtung ist ausschließlich den Ticket-Besitzern vorbehalten.
Die Rückerstattung der Tickets ist möglich bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Die Veranstalter des Meet & Sleep 2022 halten sich wegen der unberechenbaren Covid-19 Situation vor, Tickets ohne weiteres rückerstatten zu können, wenn folgende Fälle vorliegen:
Dein Vierbeiner ist beim Meet & Sleep 2022 herzlich willkommen. Allerdings gilt auf dem gesamten Hof Leinenpflicht. Bitte nimm Rücksicht auf die anderen Hoftiere und kümmere dich um die Hinterlassenschaften deines pfotigen Begleiters.
Alle Teilnehmer folgen bitte den Anweisungen der Platzeinweiser. Wenn ihr zusammen stehen wollt, dann versucht bitte zusammen anzureisen. Das Reservieren von freien Flächen ist untersagt.
Es gibt keinen Landstrom-Anschluss auf den Stellplätzen. Die Camping Wiese ist eben, Auffahrkeile sollten nicht notwendig sein.
Trinkwasser ist auf dem Hof Steigmatt kostenlos erhältlich. Wir empfehlen dennoch mit vollen Wassertanks anzureisen. Es befinden sich barrierefreie Toiletten und Duschen auf dem Gelände.
Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
Feuerschalen vor dem Fahrzeug sind erlaubt, wenn genügend Abstand zum Boden eingehalten werden kann. Dies Wiese darf nicht beschädigt werden. Es gibt eine zentrales Feuer, für ein gemütliches Zusammenkommen am Abend.
Aus Respekt zu den Hofeigentümer und allen Teilnehmern, gilt ab 23:00 Uhr Nachtruhe auf den Stellplätzen. An der zentralen Lagerfeuerstelle spricht nichts dagegen den Abend etwas länger auszudehnen. Laute Musik ist untersagt!
Bitte beachte, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Auf dem ganzen Gelände werden Foto- und Videoaufnahmen für private und kommerzielle Zwecke gemacht. Mit dem Kauf eines Tickets hast du diesen Hinweis zur Kenntnis genommen und erklärst dich damit einverstanden.
Das Fliegen von Drohnen und anderer Flugkörpern ist auf dem gesamten Gelände aus Sicherheitsgründen für Privatpersonen untersagt. Davon ausgenommen ist der Veranstalter.
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Vandalismus, Körperverletzung, Diebstahl etc.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Helfern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für gestohlene Gegenstände und Wertsachen, genauso wenig wie für Schäden durch höhere Gewalt.